Rechenbeispiel
3.000 Euro Bruttobasis für zwölf Monate ergeben je 3.000 Euro brutto. Bei regulärer Versicherung und 36.000 Euro laufendem Jahresbrutto: erste Sonderzahlung 2.375,83 Euro, zweite 2.338,63 Euro netto vor Jahreskorrektur.
Berechnen Sie Ihr aliquotes Urlaubsgeld brutto oder als Netto-Prognose. Die erste und zweite Sonderzahlung sowie die gemeinsame Jahresbetrachtung werden getrennt gezeigt.
Eine Sonderzahlung = volle Bruttobasis × anrechenbare Monate ÷ 12, auf Cent gerundet. Der Jahresbetrag umfasst zwei solche Zahlungen. Anspruch und Aliquotierungsregel hängen vom Kollektivvertrag oder Vertrag ab.
Die SV wird je Zahlung mit den ALV-Stufen und der noch offenen jährlichen SZ-Höchstbeitragsgrundlage berechnet. Bei der ersten Sonderzahlung wird der Jahresfreibetrag von 620 Euro zuerst verbraucht. Die zweite Zahlung nutzt nur einen etwaigen Rest. Voraussetzung ist ein gleichbleibendes Jahressechstel (laufende Jahresbezüge ÷ 6). Die separate Jahresansicht berücksichtigt außerdem die gesetzliche Einschleifregel; Rundungen und Aufrollung können die Summe der beiden Auszahlungsprognosen verändern.
3.000 Euro Bruttobasis für zwölf Monate ergeben je 3.000 Euro brutto. Bei regulärer Versicherung und 36.000 Euro laufendem Jahresbrutto: erste Sonderzahlung 2.375,83 Euro, zweite 2.338,63 Euro netto vor Jahreskorrektur.
Der konkrete Anspruch und die Höhe ergeben sich grundsätzlich aus Kollektivvertrag oder Einzelvertrag. Die Eingabe setzt einen bestätigten Anspruch voraus.
Diese bestimmen hier das gleichbleibende Jahressechstel. Ein Sechstelüberhang benötigt eine zusätzliche Tarifabrechnung und wird nicht mit 6 % schön gerechnet.
Die Einzelansicht ist eine Prognose für die erste Sonderzahlung des Jahres ohne andere vorherige Sonderzahlungen. Bei schwankendem Monatslohn, Eintritt/Austritt und anderem Freibetragsverbrauch kann die tatsächliche Auszahlung abweichen. Die Tabelle zeigt auch die zweite Zahlung.
Die jährliche Steuerkorrektur kann eine Gutschrift auslösen. Zusätzlich entstehen durch die getrennte Cent-Rundung geringe Unterschiede. Beide Größen werden sichtbar ausgewiesen.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.