Arbeit & Gehalt · Österreich

Stundenlohn und Teilzeitgehalt berechnen

Rechnen Sie Ihr Bruttogehalt in Stundenlohn und Jahresgehalt um. Vergleichen Sie außerdem, wie sich eine andere Wochenarbeitszeit auf Ihr Monatsgehalt auswirkt.

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Beispielrechnung
Grundstundenlohn brutto
€ 17,31
Monatsstunden173,33 Std.
Jahresbrutto€ 42.000,00
Stundenwert inkl. Sonderzahlungen€ 20,19
Monatsbrutto bei neuer Wochenarbeitszeit€ 2.250,00
Neue Beschäftigung75 %
  1. Monatsstunden: 173,33.
  2. Jahresbrutto: 14 × € 3.000,00.
  3. Vergleich: 30 ÷ 40 × Monatsbrutto.
Bruttomodell mit gleichem Stundenwert; keine automatische Kollektivvertrags- oder Nettoberechnung.

So wird gerechnet

Vom Monat zur Stunde

Durchschnittliche Monatsstunden = Wochenstunden × 52 ÷ 12. Monatsbrutto geteilt durch Monatsstunden ergibt den Grundstundenlohn. Ein eingetragener Teiler ersetzt diesen Durchschnitt.

Jahresgehalt und Teilzeit

Die Jahresansicht multipliziert das Monatsgehalt mit der Zahl der Gehälter. Der Stundenwert inklusive Sonderzahlungen verteilt das Jahresbrutto auf 52 Wochen. Das Teilzeitgehalt verändert sich im Verhältnis der Wochenstunden.

Ein Beispiel macht es klar

Rechenbeispiel

Monatsbrutto: 3 000Wochenstunden bisher: 40Wochenstunden zum Vergleich: 30Gehälter pro Jahr: 14

3.000 Euro bei 40 Stunden ergeben mit 52/12 rund 17,31 Euro je Grundstunde. Bei 30 Stunden wären es proportional 2.250 Euro monatlich.

Häufige Fragen

Sind 13. und 14. Gehalt im Stundenlohn enthalten?

Der Grundstundenlohn enthält sie nicht. Eine eigene Kennzahl zeigt den Jahreswert inklusive der gewählten Zahl an Gehältern.

Warum weicht meine Lohnabrechnung ab?

Kollektivverträge können eigene Teiler und Regeln für Zuschläge vorsehen. Den bestätigten Teiler können Sie hier eintragen.

Ist der Teilzeitbetrag netto?

Nein. Die Rechnung vergleicht Bruttobeträge; Steuern und Sozialversicherung verändern sich nicht einfach proportional.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.