Rechenbeispiel
3.000 Euro bei 40 Stunden ergeben mit 52/12 rund 17,31 Euro je Grundstunde. Bei 30 Stunden wären es proportional 2.250 Euro monatlich.
Rechnen Sie Ihr Bruttogehalt in Stundenlohn und Jahresgehalt um. Vergleichen Sie außerdem, wie sich eine andere Wochenarbeitszeit auf Ihr Monatsgehalt auswirkt.
Durchschnittliche Monatsstunden = Wochenstunden × 52 ÷ 12. Monatsbrutto geteilt durch Monatsstunden ergibt den Grundstundenlohn. Ein eingetragener Teiler ersetzt diesen Durchschnitt.
Die Jahresansicht multipliziert das Monatsgehalt mit der Zahl der Gehälter. Der Stundenwert inklusive Sonderzahlungen verteilt das Jahresbrutto auf 52 Wochen. Das Teilzeitgehalt verändert sich im Verhältnis der Wochenstunden.
3.000 Euro bei 40 Stunden ergeben mit 52/12 rund 17,31 Euro je Grundstunde. Bei 30 Stunden wären es proportional 2.250 Euro monatlich.
Der Grundstundenlohn enthält sie nicht. Eine eigene Kennzahl zeigt den Jahreswert inklusive der gewählten Zahl an Gehältern.
Kollektivverträge können eigene Teiler und Regeln für Zuschläge vorsehen. Den bestätigten Teiler können Sie hier eintragen.
Nein. Die Rechnung vergleicht Bruttobeträge; Steuern und Sozialversicherung verändern sich nicht einfach proportional.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.