Zuerst den zeitlichen Übergang planen
Der Pensionsantrittsrechner ermittelt das Regelpensionsalter und den altersbezogenen Monatsstichtag. Die Altersteilzeitberechnung vergleicht das Einkommen vor und während der Arbeitszeitreduktion. Beide Ergebnisse ersetzen keine Prüfung der persönlichen Zugangsvoraussetzungen.
Vom Pensionskonto zur Nettoauszahlung
Beginnen Sie mit der jährlichen Gesamtgutschrift aus Ihrem Pensionskonto, wenn Sie die Bruttopension ermitteln möchten. Ist die monatliche Bruttopension bereits bekannt, können Sie direkt zur Nettoberechnung wechseln. Dort werden Krankenversicherung, Steuer und Sonderzahlungen getrennt dargestellt.
Andere Pensionsarten gesondert betrachten
Für Witwen- und Witwerpension sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension gibt es eigene Modelle. Nutzen Sie die auf der jeweiligen Seite genannten Referenzwerte und Versicherungsangaben. Diese Rechner schätzen Beträge; sie stellen den Anspruch nicht fest.