Rechenbeispiel
Eine 5-Tage-Woche mit fünf Urlaubswochen ergibt 25 Tage pro Jahr. Bei Austritt am 30. Juni 2026 sind es 25 × 181/365 = 12,40 Tage, abzüglich fünf verbrauchter Tage.
Ermitteln Sie Urlaub in Arbeitstagen für Ihre Wochenverteilung. Wählen Sie zwischen laufendem Arbeitsverhältnis und anteiligem Anspruch bei Beendigung.
Jahresurlaub = Urlaubswochen × regelmäßige Arbeitstage pro Woche. Bei drei Arbeitstagen entsprechen fünf Wochen daher 15 Urlaubstagen.
Im ersten Arbeitsjahr wächst der Anspruch zunächst aliquot und ist nach sechs Monaten voll entstanden; in Folgejahren entsteht er zu Jahresbeginn. Bei Beendigung wird der laufende Jahresurlaub mit Kalendertagen geteilt durch 365 bzw. 366 Tage des Urlaubsjahres aliquotiert, höchstens bis zum Jahresanspruch.
Eine 5-Tage-Woche mit fünf Urlaubswochen ergibt 25 Tage pro Jahr. Bei Austritt am 30. Juni 2026 sind es 25 × 181/365 = 12,40 Tage, abzüglich fünf verbrauchter Tage.
Nein. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche sinkt die Zahl der Urlaubstage entsprechend. Fünf Wochen bleiben fünf arbeitsfreie Wochen.
Der während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses entstandene volle Anspruch wird bei Beendigung für das laufende Urlaubsjahr anteilig abgerechnet.
Wenn die dafür maßgeblichen Dienstzeiten und Anrechnungen bestätigt sind. Dieser Rechner entscheidet nicht selbst über Vordienstzeiten.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.