Pension & Vorsorge · Österreich

Witwenpension und Witwerpension berechnen

Berechnen Sie Basisprozentsatz und orientierenden Bruttobetrag. Eine einkommensabhängige Erhöhung und die Gesamtobergrenze werden separat ausgewiesen.

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Grundsätzlich Einkommen der zwei Kalenderjahre vor dem Tod / 24; mögliche Sonderreferenz bei Einkommensminderung prüfen.

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Beispielrechnung
Orientierende monatliche Bruttopension
€ 960,00
Basisprozentsatz40 %
Grundbetrag€ 960,00
Erhöhung€ 0,00
Kürzung durch Obergrenze€ 0,00
  1. 70 − 30 × Verhältnis der Referenzeinkommen, begrenzt auf 0–60 %.
  2. Schutzgrenze: höherer Wert aus 2.616,70 Euro und 60 % der Ausgangspension; die Witwenpension selbst bleibt auf 60 % begrenzt.
  3. Obergrenze des Gesamteinkommens im Modell: 8.460 Euro.
Bruttobetrag vor Krankenversicherung und Steuer. Änderungen des eigenen Einkommens können die Leistung verändern.

So wird gerechnet

Referenzeinkommen bestimmt die Quote

Aus dem Verhältnis der früheren Einkommen ergibt sich ein Prozentsatz zwischen null und 60. Gleich hohe Einkommen ergeben 40 Prozent.

Aktuelles Einkommen und Grenzen

Ein niedriges heutiges Einkommen kann eine Erhöhung innerhalb des 60-Prozent-Maximums auslösen. Die Schutzgrenze ist der höhere Wert aus 2.616,70 Euro und 60 Prozent der Ausgangspension. Bei Überschreiten der Gesamtobergrenze wird die Leistung gekürzt.

Ein Beispiel macht es klar

Rechenbeispiel

Mittleres Monatseinkommen der verstorbenen Person im Referenzzeitraum: 3 000Eigenes mittleres Monatseinkommen im selben Referenzzeitraum: 3 000Bruttopension bzw. Pensionsanspruch der verstorbenen Person: 2 400Eigenes aktuell anrechenbares Monatseinkommen: 2 000

Gleiche Referenzeinkommen ergeben 40 Prozent. 40 Prozent von 2.400 Euro sind 960 Euro; bei 2.000 Euro eigenem Einkommen gibt es keine Erhöhung.

Häufige Fragen

Sind es immer 60 Prozent?

Nein. Die Quote hängt von den beiden Referenzeinkommen ab.

Warum zwei eigene Einkommensangaben?

Frühere Einkommen bestimmen die Quote. Das aktuelle Einkommen steuert die Erhöhung und Obergrenze.

Ist eine Scheidung abgebildet?

Nein. Geschiedenenpensionen und Unterhaltsgrenzen benötigen zusätzliche Regeln.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.