Rechenbeispiel
Gleiche Referenzeinkommen ergeben 40 Prozent. 40 Prozent von 2.400 Euro sind 960 Euro; bei 2.000 Euro eigenem Einkommen gibt es keine Erhöhung.
Berechnen Sie Basisprozentsatz und orientierenden Bruttobetrag. Eine einkommensabhängige Erhöhung und die Gesamtobergrenze werden separat ausgewiesen.
Aus dem Verhältnis der früheren Einkommen ergibt sich ein Prozentsatz zwischen null und 60. Gleich hohe Einkommen ergeben 40 Prozent.
Ein niedriges heutiges Einkommen kann eine Erhöhung innerhalb des 60-Prozent-Maximums auslösen. Die Schutzgrenze ist der höhere Wert aus 2.616,70 Euro und 60 Prozent der Ausgangspension. Bei Überschreiten der Gesamtobergrenze wird die Leistung gekürzt.
Gleiche Referenzeinkommen ergeben 40 Prozent. 40 Prozent von 2.400 Euro sind 960 Euro; bei 2.000 Euro eigenem Einkommen gibt es keine Erhöhung.
Nein. Die Quote hängt von den beiden Referenzeinkommen ab.
Frühere Einkommen bestimmen die Quote. Das aktuelle Einkommen steuert die Erhöhung und Obergrenze.
Nein. Geschiedenenpensionen und Unterhaltsgrenzen benötigen zusätzliche Regeln.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.