Pension & Vorsorge · Österreich

Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension schätzen

Schätzen Sie den Bruttobetrag aus Pensionskonto und Versicherungsmonaten. Zurechnungsmonate und begrenzter Abschlag sind im Ergebnis sichtbar.

Rechenstand: · Rechenjahr 2026Berechnung auf Ihrem GerätQuellen ansehen

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Monate

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Beispielrechnung
Orientierende monatliche Bruttopension
€ 1.448,16
Zurechnungsmonate120 Monate
Monatsobergrenze laut APG-Anlage 5469 Monate
Versicherungsmonate einschließlich Zurechnung420 Monate
Betrag vor Abschlag€ 1.680,00
Abschlag13,8 %
  1. Monate bis 60 werden ergänzt, bis zur abschlagsabhängigen Monatsobergrenze laut APG-Anlage 5.
  2. Kontopension × (vorhandene + zusätzliche Monate) / vorhandene Monate.
  3. 0,35 % Abschlag je Monat vor dem Regelalter, maximal 13,8 %.
Nur wirtschaftliches Kontoszenario unter angenommenem Anspruch. Dauerhafte Einschränkung, Rehabilitation und Wartezeit entscheidet der Träger.
Die Kontogutschrift muss zum gewählten Stichtag gehören; historische Werte werden nicht automatisch aufgewertet.

So wird gerechnet

Zurechnung

Vor dem 60. Geburtstag können Monate bis 60 hinzukommen. Die Obergrenze folgt APG-Anlage 5: bei 13,8 Prozent Abschlag 469 Monate, bei geringerem Abschlag entsprechend weniger.

Abschlag

Für einen früheren Antritt werden jährlich 4,2 Prozent bzw. monatlich 0,35 Prozent abgezogen, insgesamt höchstens 13,8 Prozent. Das Regelalter der Frauen folgt der Geburtshalbjahresstaffel.

Ein Beispiel macht es klar

Rechenbeispiel

Geburtsdatum: 1976-10-01Angenommener Pensionsstichtag: 2026-10-01Gesetzliche Regelaltersgrenze: MännerJährliche Gesamtgutschrift am Stichtag: 16 800

Mit 50 Jahren und 300 Monaten kommen 120 Monate hinzu: 1.200 Euro Kontopension werden 1.680 Euro; nach 13,8 Prozent Abschlag bleiben 1.448,16 Euro brutto.

Häufige Fragen

Entscheidet der Rechner über Berufsunfähigkeit?

Nein. Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen werden nicht aus diesen Zahlen abgeleitet.

Warum werden Monate ergänzt?

Die Zurechnung gleicht einen Teil des gesundheitsbedingt früheren Ausscheidens rechnerisch aus.

Gilt das bei vorübergehender Erkrankung?

Nicht automatisch. Je nach Geburtsjahr und Situation können Rehabilitationsleistungen statt einer Pension vorgesehen sein.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.