Rechenbeispiel
300.000 Euro Reinnachlass, Eheperson und zwei Kinder: gesetzlich je 100.000 Euro; Pflichtteil je 50.000 Euro.
Berechnen Sie gesetzliche Erbquoten und Pflichtteile von Eheperson und Kindern. Schulden und Verlassenschaftskosten werden zuerst vom Vermögen abgezogen.
| Person | Gesetzliche Quote (%) | Gesetzlicher Erbteil (EUR) | Pflichtteil (EUR) |
|---|---|---|---|
| Eheperson | 33,3333 | 100 000,00 | 50 000,00 |
| Je Kind | 33,3333 | 100 000,00 | 50 000,00 |
Mit Kindern erhält eine Eheperson ein Drittel; Kinder teilen den Rest. Kinderlos neben zwei lebenden Eltern bekommt die Eheperson zwei Drittel. Ein vorverstorbener Elternanteil fällt in diesem Fall der Eheperson zu.
Kinder und Eheperson besitzen grundsätzlich die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteilsquote. Eltern sind seit 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt.
300.000 Euro Reinnachlass, Eheperson und zwei Kinder: gesetzlich je 100.000 Euro; Pflichtteil je 50.000 Euro.
Im hier abgebildeten Standardfall gehen Nachkommen vor. Die Elternzahl wirkt nur in kinderlosen Fällen.
Nein. Deren Hinzurechnung folgt eigenen Regeln und Fristen und ist nicht bloß ein Abzug vom Vermögen.
Nein. Die Vertretung vorverstorbener Kinder nach Stämmen ist in dieser Fassung ausgeschlossen.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.