300.000 Euro im Stufentarif
1.250 Euro plus 1.000 Euro ergeben 2.250 Euro.
Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer bei Kauf, Schenkung oder begünstigter Familienübertragung einschließlich gemischter Erwerbe und anrechenbarer Vorerwerbe.
Außerhalb des begünstigten Familienverbands bestimmt das Verhältnis von Gegenleistung zu Grundstückswert die Einordnung. Ein gemischter Erwerb besteuert die Gegenleistung mit 3,5 % und den verbleibenden Grundstückswert nach dem Stufentarif.
Die ersten 250.000 Euro werden mit 0,5 %, die nächsten 150.000 mit 2 %, darüber hinausgehende Beträge mit 3,5 % erfasst. Für den aktuellen unentgeltlichen Teil ist die Differenz zwischen dem Tarif auf Vorerwerbe plus neuem Erwerb und dem Tarif auf die Vorerwerbe maßgeblich.
1.250 Euro plus 1.000 Euro ergeben 2.250 Euro.
Gegenleistung 33,33 %: 100.000 × 3,5 % plus 200.000 × 0,5 % ergeben 4.500 Euro.
Nein. Der begünstigte Familienverband führt grundsätzlich zum Stufentarif auf den Grundstückswert, auch wenn eine Gegenleistung vereinbart ist.
Gesetzlich zusammenzurechnende unentgeltliche Erwerbe bzw. unentgeltliche Teile innerhalb der letzten fünf Jahre: von derselben Person oder betreffend dieselbe wirtschaftliche Einheit. Frühere Werte verwenden und Überschneidungen nicht doppelt zählen.
Nicht zwingend. Verwenden Sie den nach den gesetzlichen Bewertungsmöglichkeiten festgestellten Grundstückswert. Gegenleistung kann neben Geld auch übernommene Schulden oder vorbehaltene Nutzungen enthalten.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.