Rechenbeispiel
Ein Kind unter drei und eines zwischen drei und neun: 286,40 Euro Grundbeträge + 17,20 Euro Staffel + 141,80 Euro Kinderabsetzbetrag = 445,40 Euro.
Berechnen Sie den Monatsbetrag nach Altersgruppen und Kinderzahl. Geschwisterstaffel, erhöhte Beihilfe und Kinderabsetzbetrag sind getrennt sichtbar.
Die monatlichen Grundbeträge sind 138,40, 148,00, 171,80 und 200,40 Euro. Die Geschwisterstaffel gilt für jedes berechtigte Kind.
Zusätzlich werden 70,90 Euro Kinderabsetzbetrag je Kind und bei anerkannter erheblicher Behinderung 189,20 Euro Erhöhung ausgewiesen.
Ein Kind unter drei und eines zwischen drei und neun: 286,40 Euro Grundbeträge + 17,20 Euro Staffel + 141,80 Euro Kinderabsetzbetrag = 445,40 Euro.
Ja, zusätzlich und getrennt von der eigentlichen Familienbeihilfe.
Nur solche mit bestehendem Anspruch; Ausbildung und eigenes Einkommen können ihn beeinflussen.
Ja, sofern Sie anspruchsberechtigte Kinder der Geburtsjahrgänge 2011 bis 2020 eingeben. 121,40 Euro je Kind werden separat für August und im Jahresszenario berücksichtigt.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.