Familie & Alltag · Österreich

Alimente in Österreich berechnen

Berechnen Sie einen monatlichen Richtwert für Kindesunterhalt aus dem Jahresnetto. Altersstufe und weitere Sorgepflichten werden getrennt ausgewiesen.

Rechenstand: · Rechenjahr 2026Berechnung auf Ihrem GerätQuellen ansehen

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Je nach eigenem Einkommen der unterhaltsberechtigten Eheperson.

Ihre Eingaben werden nicht an uns übermittelt.

Beispielrechnung
Monatlicher Richtwert vor Einzelfallkorrekturen
€ 525,00
Durchschnittliches Monatsnetto€ 2.916,67
Altersprozentsatz18 %
Nach weiteren Sorgepflichten18 %
  1. Jahresnetto / 12 = € 2.916,67.
  2. Monatsbasis × 18 %.
Kein verbindlicher Unterhaltsbetrag. Insbesondere hohe Einkommen, abweichende Betreuung, Eigeneinkommen und Sonderbedarf brauchen zusätzliche Beurteilung.

So wird gerechnet

Jahresnetto und Altersstufe

Laufende Nettozahlungen und tatsächliche Netto-Sonderzahlungen werden auf zwölf Monate verteilt. Nach Alter gelten 16, 18, 20 oder 22 Prozent.

Weitere Sorgepflichten

Andere Kinder unter zehn Jahren vermindern den Prozentsatz um einen Punkt, ältere um zwei Punkte. Der Ehe-Unterhaltsabzug ist ein vorab zu prüfender Einzelfallparameter.

Ein Beispiel macht es klar

Rechenbeispiel

Monatsnetto ohne Sonderzahlungen: 2 500Netto-Sonderzahlungen im gesamten Jahr: 5 000Alter des Kindes in vollendeten Jahren: 8Weitere berechtigte Kinder unter 10: 0

35.000 Euro Jahresnetto ergeben 2.916,67 Euro Monatsbasis. 18 Prozent davon sind 525 Euro.

Häufige Fragen

Zählt das Weihnachtsgeld?

Ja. Tragen Sie die tatsächliche jährliche Nettosumme aller Sonderzahlungen zusätzlich ein.

Gilt das bei geteilter Betreuung?

Nicht unverändert. Überdurchschnittliche Betreuung kann den Geldunterhalt verändern.

Ist die Luxusgrenze enthalten?

Nein. Sie ist kein ausnahmsloser gesetzlicher Stopp. Der Rechner zeigt den Prozentmethodenwert vor dieser Prüfung.

Quellen & Rechenstand

Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.