Höchstbemessung 2026
Die Gesamtbasis wird auf 6.825 Euro begrenzt. Ohne Familienzuschlag ergibt das 79,51 Euro je Tag bzw. 2.385,30 Euro für 30 Tage.
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe aus früherem Brutto, einzelnen Beitragsmonaten oder dem AMS-Bescheid berechnen. Mit Aufwertung, Höchstgrenze, Familienzuschlag und Bezugsdauer 2026.
Normalerweise zählen die letzten zwölf vollen Beitragsmonate vor der einjährigen Berichtigungsfrist. Liegen dort sechs bis elf volle Monate vor, werden diese verwendet; erst bei weniger als sechs werden neuere volle Monate ergänzt. Teilmonate kommen zum Zug, wenn keine vollen Monatsgrundlagen vorhanden sind. Vollständige relevante Monate aus dem Versicherungsdatenauszug eintragen; der Rechner kann fehlende Monate nicht erkennen.
Die Aufwertungsfaktoren 2026 gelten bis einschließlich 2024. Nach Zuschlag eines Sechstels gilt die AlVG-Höchstbemessung von 6.825 Euro. Aus dem gesetzlich normierten Netto entstehen Grundbetrag, Ergänzung und Familienzuschläge. Der Höchst-Grundbetrag beträgt im Standardmodell 79,51 Euro täglich.
Die Versicherungszeiten ergeben grundsätzlich 20, 30, 39 oder 52 Wochen, nach qualifizierender beruflicher Rehabilitation 78 Wochen. Notstandshilfe berücksichtigt den früheren Grundbetrag, eigenes Einkommen und nach dem Erstzeitraum den Dauerdeckel.
Die Gesamtbasis wird auf 6.825 Euro begrenzt. Ohne Familienzuschlag ergibt das 79,51 Euro je Tag bzw. 2.385,30 Euro für 30 Tage.
92 Prozent ergeben zunächst 55,20 Euro pro Tag. Nach dem Erstzeitraum begrenzt der Deckel den Grundbetrag auf 43,61 Euro.
AMS verwendet gespeicherte frühere Bruttobeitragsgrundlagen mit gesetzlichen Aufwertungen und standardisierten Abzügen. Deshalb ist die Netto-Schnellrechnung ausdrücklich eine Näherung.
Notstandshilfe und die Bescheid-Option wählen. Grundbetrag, Ergänzungsbetrag und tägliche Nettobemessung aus dem letzten ALG-Bescheid übernehmen; Familienzuschläge, Bezugsdauer und eigenes Einkommen getrennt ergänzen.
Der Rechner zeigt die mögliche Wochenzahl nach Alter und Versicherungszeiten. Ob die Anwartschaft erfüllt ist und ob Sperr- oder Ruhenszeiten vorliegen, wird gesondert geprüft. Der Monatsbetrag hängt von den tatsächlichen Bezugstagen ab.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.