Neuwagen 2026: 30.000 Euro und 150 g/km
12 % von 30.000 minus 350 Euro ergeben 3.250 Euro.
Berechnen Sie die NoVA eines Pkw nach dem Zulassungsdatum, einschließlich älterer EU-/EWR-Importe und Wertverlust der Bonus-/Malusbeträge.
Neuwagen und Drittstaatenimporte werden grundsätzlich nach der Rechtslage bei Entstehung der Abgabenschuld besteuert. Bei direkten EU-/EWR-Gebrauchtimporten gilt die österreichische Rechtslage der erstmaligen Zulassung im EU-/EWR-Raum.
Der Rechner wählt anhand des Datums Verbrauchs-/Schadstofftarife ab Juni 1996 oder die späteren CO₂-Tarife. Bonus, Malus und Abzüge werden durch aktuellen Wert/Neuwert gekürzt; bei unbekanntem Neuwert gilt eine Achtelung mit mindestens einem verbleibenden Achtel.
Juni 1996 bis Februar 2014: Verbrauchstarif bis 16 %, ab Juli 2008 zusätzlich emissionsabhängige Bonus-/Malusstufen. März 2014 bis 2015: CO₂-Tarif bis 32 % mit den damaligen Abzügen. Ohne bekannten Neuwert verbleibt bei diesen Fahrzeugen 2026 ein Achtel des Bonus/Malus.
12 % von 30.000 minus 350 Euro ergeben 3.250 Euro.
32 % von 8.000 plus (400 − 300) × 8.000/28.500 ergeben 2.588,07 Euro.
14 % aus dem Verbrauch: 1.400 Euro. 20 % Erhöhung auf den Grundbetrag: 280 Euro. NOx-Bonus nach Achtelung: 25 Euro. Ergebnis: 1.655 Euro.
Nein. Bei einem direkten EU-/EWR-Import zählt die erste Zulassung im EU-/EWR-Raum. Ein Wechsel des Halters oder eine spätere deutsche Zulassung ändert dieses Datum nicht.
Wählen Sie die Achtelung. Ganze Jahre zwischen Erstzulassung und Besteuerung zählen; nach sieben Jahren verbleibt ein Achtel von Malus und Abzug.
Nein. Der Betrag enthält nur NoVA. Die rechtlich richtige Nettobemessungsgrundlage muss feststehen.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.