120 Euro brutto bei 20 %
120/1,20 = 100 Euro netto; 20 Euro enthaltene Umsatzsteuer.
Rechnen Sie einen Preis zwischen brutto und netto um und sehen Sie den enthaltenen Umsatzsteuerbetrag.
Auf einen Nettobetrag wird der Steuersatz aufgeschlagen. Bei 100 Euro netto und 20 % Umsatzsteuer sind das 20 Euro Steuer und 120 Euro brutto.
Aus 120 Euro brutto bei 20 % werden 100 Euro netto. Einfach 20 % vom Bruttobetrag abzuziehen wäre falsch.
120/1,20 = 100 Euro netto; 20 Euro enthaltene Umsatzsteuer.
Der Steuersatz bezieht sich auf netto. Deshalb muss brutto durch 1,20 geteilt werden.
Ja. Der Satz ist frei einzugeben; der seit Juli 2026 geltende Sondersteuersatz ist nur auf die gesetzlich erfassten Nahrungsmittel anwendbar.
Addieren Sie Nettobeträge mit gleichem Steuersatz oder berechnen Sie jede Steuersatzgruppe separat. Positionsrundung kann Centdifferenzen verursachen.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.