Wien: 30.000 Euro ohne Familienermäßigung
330 Euro minus 61 Euro ergeben 269 Euro.
Vergleichen Sie katholische Diözesantarife, den evangelischen Beitrag mit Gemeindeumlage oder eine eigene Kirchenbeitragsordnung.
Die katholischen Voreinstellungen rechnen mit diözesanspezifischen Mindestbeiträgen und Familienabzügen. Die evangelische Berechnung verwendet 1 % abzüglich 44 Euro und gesonderte Kinder- und Partnerabzüge.
Der eigene Tarif nimmt Prozentsatz, allgemeinen Abzug, Mindestbetrag, Sonderbezugssatz und gesamte zuerkannte Familienermäßigung aus Ihrer aktuellen KBO auf. Beispielwerte vor einer Verwendung ersetzen.
330 Euro minus 61 Euro ergeben 269 Euro.
269 − 45 − 44 − 24 = 156 Euro vor weiteren individuellen Nachlässen.
300 − 44 − 22 − 44 − 15 = 175 Euro. Mit 25 % Gemeindeumlage: 218,75 Euro jährlich.
Nein. Verwenden Sie das kirchenbeitragsrechtlich maßgebliche Einkommen. Bei katholischem Arbeitslohn ist regelmäßig die Lohnsteuerbemessungsgrundlage der Ausgangspunkt.
Die Pfarrgemeinde legt ihn fest. Tragen Sie ihren tatsächlichen Satz von 0 bis 25 % ein; ohne Kenntnis ist das Ergebnis ohne Zuschlag nur eine Zwischensumme.
Ja, über den eigenen KBO-Tarif. Die fünf Tarifwerte müssen aus der für Sie geltenden Ordnung stammen. Individuelle Nachlässe und Befreiungen entscheidet die Beitragsstelle.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.