Rechenbeispiel
Geburt am 30. Juni 2026 und acht Wochen Schutzfrist: frühester Karenzbeginn am 26. August. Bei erlaubten 24 Monaten ist der letzte Tag der 29. Juni 2028.
Planen Sie bis zu drei Karenzblöcke, einen gemeinsamen Monat und die Meldefristen. Auch Alleinerziehende, späterer Beginn und Adoption oder unentgeltliche Pflege sind enthalten.
| Block | Von | Bis einschließlich |
|---|---|---|
| Elternteil A – erster Block | 26.8.2026 | 25.6.2027 |
| Elternteil B | 26.6.2027 | 29.6.2028 |
Bei Geburt beginnt die Karenz nach der bestätigten Schutzfrist. Ein Elternteil hat regelmäßig bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats Anspruch, beide oder bestätigte Ausnahmen bis zum 24. Bei einem anderen Elternteil ohne Anspruch muss der spätere Beginn mindestens zwei Monate nach Ende der Schutzfrist liegen.
Die Eltern können zweimal wechseln, also A–B–A planen. Jeder Block dauert mindestens zwei Monate. Beim ersten Wechsel ist ein gemeinsamer Monat möglich; die Gesamthöchstdauer wird dann um einen Monat kürzer. Spätere Wechsel sind spätestens drei Monate vor Ende des vorigen Blocks zu melden.
Beginn ist frühestens der Tag der Adoption oder unentgeltlichen Übernahme. Bei Kindern ab 18 Monaten und vor dem siebten Geburtstag werden bis zu sechs Monate ab Übernahme berechnet. Bei jüngeren Kindern gelten die normalen Altersgrenzen. Den Beginn unmittelbar ab Übernahme unverzüglich melden.
Geburt am 30. Juni 2026 und acht Wochen Schutzfrist: frühester Karenzbeginn am 26. August. Bei erlaubten 24 Monaten ist der letzte Tag der 29. Juni 2028.
Ab 26. August 2026 zunächst sechs Monate A, dann sechs Monate B; der dritte Block von A beginnt am 26. August 2027 und endet am 29. Juni 2028.
Für neuere Geburten ist dies der Regelfall, wenn nur ein Elternteil Karenz nimmt. Bestimmte Ausnahmen und eine echte Aufteilung können die Grenze auf 24 Monate erweitern.
Nein. Karenz regelt die arbeitsrechtliche Freistellung; Dauer und Aufteilung des Kinderbetreuungsgeldes folgen eigenen Regeln.
Geben Sie die Dauer der ersten beiden Blöcke an. Der dritte umfasst den Rest bis zum gewählten Enddatum. Alle Blöcke müssen mindestens zwei Monate dauern.
Der zweite Block beginnt einen Monat vor Ende des ersten. Die gesetzliche Höchstgrenze sinkt um einen Monat; wählen Sie deshalb auch das gewünschte Rückkehralter entsprechend kürzer.
Ja. Bei Übernahme vor dem siebten Geburtstag können Sie im vorgesehenen Sonderfall sechs Monate ab Übernahme planen. Eine entgeltliche Pflege ist hier nicht erfasst.
Die Berechnung verwendet die nachstehend beschriebenen Regeln. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle und Ihre persönlichen Voraussetzungen.